Privates Einfamilienhaus (D): 9,9 kWp auf dem Dach, Inbetriebnahme 2026, Batteriespeicher. Ergebnis: Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, Nullsteuersatz auf Lieferung/Installation. Du führst keine AfA, sparst dir die Gewinnermittlung und profitierst von einfacher Abwicklung. Achte auf korrekte Rechnungslegung (0 % USt) und hebe Unterlagen auf.
Vermietetes Mehrfamilienhaus (D): Pro Einheit bis 30 kW p begünstigt; bei Mieterstrommodellen ist die Einordnung der Einnahmen wichtig (Begünstigungsumfang, evtl. Stromlieferung). Steuerfrei bleibt nur, was die Voraussetzungen erfüllt; alles andere ist „klassisch“ zu behandeln, inklusive AfA. Früh klären, damit Verträge und Messkonzept passen.
Gewerbedach (D) > 30 kW p je Einheit: Außerhalb der Befreiung – „echter“ Betrieb. Du setzt AfA, Betriebsausgaben und ggf. Finanzierungsaufwand ab; die Umsatzbesteuerung richtet sich nach dem Regime, das Du wählst (Nullsteuersatz für Lieferung/Installation kann weiterhin greifen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; im laufenden Betrieb gelten die allgemeinen USt-Regeln). AfA-Laufzeit im Blick behalten, Monitoring sauber dokumentieren.